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"24 STUNDEN BETREUUNG" IM EIGENEN ZUHAUSE
DURCH PFLEGEPERSONAL AUS POLEN
Sehr verehrte Interessentinnen und Interessenten
Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,
Rufen Sie uns doch, wenn Sie Interesse haben, vielleicht erst einmal an. Eerfahren Sie weitere Einzelheiten der 24 Stunden Pflege,
stellen Sie Ihre Fragen rund um die 24 Stunden Betreuung an uns, denn
nur gemeinsam können wir eine adäquate Lösung für ihre rund um die Uhr Betreuung erarbeiten.
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"24 STUNDEN PFLEGE" DURCH PFLEGEPERSONAL
AUS POLEN IN IHREM ZUHAUSE
Der weitere Verlauf gestaltet sich so, dass wir im Falle vorliegenden Interesses an einer 24 Stunden Betreuung natürlich zunächst einige Angaben benötigen,
welche Art und Dienstleistung erforderlich
wird, wir haben hierzu einen Fragebogen vorbereitet, welcher uns auf eine Ihnen genehme Weise per Post, Fax oder per Email
zugesendet werden kann.
Aufgrund Ihrer Anforderungen aus Fragebogen und Gespräch werden wir Ihnen einige personelle Vorschläge einer 24h Betreuung unterbreiten
oder zunächst nach einer geeigneten Haushaltshilfe bzw. geeigneten polnischen Pflegekräften suchen.
Bis zu diesem Zeitpunkt ist unser Betreuungsservice der 24 Stunden Pflege für Sie unverbindlich und selbstverständlich kostenlos, wir werden auch
keinen Vorschuß oder sonstige Kosten in Rechnung stellen.
Sollten wir Erfolg haben und Ihnen eine Ihnen genehme und geeignet erscheinende polnischen Pflegekräfte vorschlagen können, wird
Ihnen die Möglichkeit selbstverständlich eingeräumt, dies auch fernmündlich näher abzuklären.
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DIE "24 STUNDEN BETREUUNG" DURCH
EINE POLNISCHE HAUSHALTSHILFE
Sobald Sie sich für unsere Leistung entschieden haben und diese beauftragen möchten, beginnen wir für Sie mit der Initiierung der Anmeldung.
Wir versenden die benötigten Verträge und Unterlagen an Sie, eine Vollmachtserklärung für die Anmeldung bei der AHV und UVG, einen auf Sie
zugeschnittenen Arbeitsvertrag inkl. Pflichtenheft und beispielhafter Lohnberechnung, natürlich nochmals ein Infoschreiben, in welchem wir
nochmals alles erklären und darlegen, was wir für Sie unternehmen und natürlich einen Agenturvertrag.
Sie schicken und die Unterlagen ausgefüllt und unterzeichnet zurück, vor allem die Vollmachtserklärung, damit Seniocare24 mit den jeweiligen Anmeldungen beginnen kann,
dies geschieht entweder per Fax oder eingescannt per Mail.
Wir beginnen nach Erhalt dann bei den verschiedenen Ämtern und Institutionen die Anmeldungen vorzunehmen.
Wir beantragung den AHV-Ausweis für die Kraft bei der zuständigen Ausgleichskasse, dieser wird dann der Kraft an Ihre Adresse zugesendet. Dieser Ausweis wird einmalig ausgestellt.
Anmeldung der AHV von uns bei der zuständigen Ausgleichskasse. Dies geschieht pro Kraft ebenfalls einmalig, insofern der Lohn sich nicht ändert. Ändert sich der Lohn,
wird die Ausgleichskasse von uns benachrichtigt. Sie erhalten nun von der AHV jeweils die Rechnung.
Die jährliche Lohnsumme wird von uns ebenfalls von uns der Unfallversicherung "Schweizer National" bekanntgegeben.
Die Versicherung wird dann Ihnen eine Restjahresrechnung (Berechnung der UVG ab Anmeldungsmonat bis Jahresende) und für das kommende Jahr dann eine normale Kalenderjahrrechnung zusenden.
Die Krankenkasse wird von uns bei einer der Helsana Töchter (Obligatorium) in Auftrag gegeben.
Der KVG-Antrag wird dann zur Unterschrift an die Kraft (an Ihre Adresse) geschickt, diese muss den Antrag unterzeichnen und an die Krankenkasse zurücksenden. (Hier ist eine Hilfestellung des Kunden für die Kraft sinnvoll und erwünscht)
Wir erledigen alles für Sie, aber einen Punkt, um den kommt man leider nicht umhin, den können wir nicht übernehmen.
Sie müssten sich mit der Pflegekraft zu der zuständigen Gemeinde begeben dort und beantragen dort die sogenannte "B-Aufenthaltsbewilligung" mittels des Formulars A1,
welches wir Ihnen zusenden. Dort ist der Angestelltenvertrag ebenfalls vorzulegen. Die Bewilligung kostet laut Aussage des Migrationsamtes 65 CHF, die Anmeldung selbst 20 CHF.
Diese wird dann der Kraft an die Kundenadresse zugesendet. Für diese Anmeldung haben Sie bzw. die Pflegekraft genau 40 Tage Zeit ab Beginn des Arbeitsverhältnisses Zeit.
Im Folgenden sind die für Sie anfallenden Abgaben aufgelistet und von welcher Stelle diese in Rechnung gestellt werden.
Quellensteuer-Beträge, diese werden von der AHV in Rechnung gestellt.
AHV Beträge, diese werden ebenfalls von der AHV in Rechnung gestellt.
Unfallversicherung NBU/BU, die Rechnung kommt von der Schweizer National.
Krankenkassenbeiträge der Kraft, diese wird durch die Helsana oder eine ihrer Tochtergesellschaften in Rechnung gestellt.
Das hört sich zunächst kompliziert an, ist aber im Endeffekt ganz einfach zu handhaben, die jeweiligen Stellen schicken Ihnen die Rechnungen mit den fälligen Beträgen und Kontodaten, sie überweisen die Beträge, schon ist alles erledigt.
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DIE "24 STUNDEN BETREUUNG" DURCH
EINE POLNISCHE HAUSHALTSHILFE
Wir werden zudem die Anreise zu Ihnen organisieren und möglichst so gestallten, dass die Pflegekraft aus Polen zu einem Ihnen genehmen Zeitpunkt ankommt.
In allen Fragen, im Falle eines Wechsels, Urlaubes, Krankheit, wenn die Chemie nicht stimmt, in allen Fällen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
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Hand aufs Herz, wer von Ihnen möchte jetzt sogleich alles hinter sich lassen und ins Altenheim wechseln?
Sicherlich niemand, und um genau das so lang als möglich zu vermeiden gibt es uns, denn auch wir wollen nur ins
Altersheim, wenn es wirklich nicht mehr anders geht, keinen Tag vorher.
Wir haben genau den Service aufgebaut, der uns selbst in einer solchen Lage fehlen würde.
Durch eine qualifizierte 24h Pflege, eine 24h Betreuung,
rund um die Uhr durch polnische Pflegekräfte
oder durch eine Pflegehilfe aus Polen als Alternative zum Pflegeheim,
eine Altenpflegerin nur für Sie alleine.
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