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HÄUSLICHE PFLEGE "24 STD" DURCH

POLNISCHE PFLEGERINNEN UND BETREUER




Die steuerliche Absetzbarkeit einer legalen polnischen Haushaltshilfe



Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Betreuungsleistung einer Pflegehilfe aus Osteuropa steuerlich geltend zu machen. Hierbei sind einige Punkte jedoch zu beachten, und, leider gleich vorweg, es ist nicht immer möglich.


1.) DIE LEGALITÄT



Die steuerliche Anrechung einer 24 Stunden Betreuung richtet sich zunächst einmal danach, ob Ihre osteuropäische Pflegehilfe auch wirklich legal in Deutschland arbeitet.

Wenn Sie beispielsweise eine selbstständige osteuropäische Pflegekraft, und damit in jedem Fall ausnahmslos eine illegal tätige scheinselbstständige Einpersonenfirma zu Hause haben und diesen Umstand unvorsichtigerweise beim Finanzamt in Ihrer Steuererklärung bekannt geben, wird Ihre Steuererklärung auch zur Selbstanzeige.

Aus diesem Grund, zunächst einmal, bitten wir zu beachten, selbstständige Pflegekräfte geben Sie lieber in Steuererklärungen nicht an. Alle ohne das Formular E101, einzige Ausnahme ist eine Direktanstellung über das Arbeitsamt, alle anderen Pflegehilfen ohne E101 sollten Sie niemals abzusetzen versuchen, im eigenen Interesse - und völlig egal, was man ihnen seitens Agenturen oder Vermittler oder irgendwelcher Verbände hierbei versprechen mag, dererlei Aussagen gleichen oft mehr Wunschdenken als Realität.



2.) WER IST AUFTRAGGEBER



Die steuerliche Absetzbarkeit richtet sich zunächst danach, wer Auftraggeber und Leistungsempfänger der Betreuungsleistung ist.

Wenn Sie selbst Auftraggeber und gleichermaßen auch Empfänger der Pflegeleistung sind, wird die Absetzbarkeit über §35a Steuergesetz geregelt.

Wenn Sie als Auftrageber für Ihre Eltern fungieren, richtet sich die Absetzbarkeit nach dem Eltern - Kind Unterhalt aufgrund §33 Steuergesetz.


2a.) Sie sind Auftraggeber und Empfänger



Es ist Ihnen somit die Möglichkeit gegeben, die Betreuungsdienstleistung einer 24-Stunden-Betreuung geltend zu machen. Es gilt hierbei, dass Sie dies bis zu einem Betrag von 20000,00 Euro steuerlich relevant angeben können.

Bei dem Maximalbetrag resultiert daraus eine Steuergutschrift in Höhe von 4000 Euro.

Steuergutschrift bedeutet, sie können von bezahlten Steuern diesen Betrag abziehen.


Aber:



Es erfolgt keine Minuserstattung. Das bedeutet, wenn Sie keine 4000 Euro Steuern bezahlen, bekommen Sie auch nicht 4000 Euro gutgeschrieben. Wenn Sie beispielsweise 2000 Euro Steuern bezahlen, jedoch 4000 Euro als Steuergutschrift für das Absetzen einer Pflege Zuhause durch eine polnische Betreuerin geltend machen könnten, bekommen Sie dennoch nur 2000 Euro.

Leider bedeutet das, wer kaum oder keine Steuern bezahlt, kann kaum bis gar nichts sparen. Resultierend daraus haben Menschen mit hohem steuerpflichtigem Einkommen die Möglichkeit, Geld zu sparen. Menschen mit geringem Einkommen, beispielsweise in Fällen, in denen erst gar keine Steuererklärung gemacht wird, haben diese Möglichkeit nicht.

Das beschreibt klar erkennbar eine soziale Ungerechtigkeit, leider geht aus dem Gesetz jedoch keine bessere Möglichkeit hervor.


2b.) Sie sind Auftraggeber, Empfänger sind Ihre Angehörigen



Sie beauftragen eine Betreuung für Ihre Eltern, die Kinder legen zusammen, um den Eltern das Pflegeheim zu erparen.

In diesem Fall wird die steuerliche Absetzbarkeit durch § 33 Steuergesetz geregelt.

Genauer gesagt läuft das auf den Unterhalt bedürftiger Menschen hinaus und genau an dieser Stelle liegt auch gleich der Knackpunkt, es muss bewiesen werden, dass die Leistungsempfänger bedürftig sind, das bedeutet der Lebensunterhalt zum Leben zu gering ist und durch die Kinder aufgebracht werden muss.

In diesem Fall wird eine steuerliche Anrechnung möglich.

IN ALLEN FÄLLEN



Die Steurerklärung sollte in diesen Fällen immer durch einen Steuerberater durchgeführt werden. In vielen Fällen ist es auch nur der Versuch, eine steuerliche Geltendmachung zu erreichen. Letztlich entscheidet in Grenzfällen das Finanzamt bzw. der dortige Sachbearbeiter. Was der eine durchgehen lässt, stößt bei einem anderen bereits auf wenig Verständnis.


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LEGALE "24 STUNDEN PFLEGE" DURCH PFLEGE-

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Wir sind für Sie da

Wir lassen Sie nicht allein im Regen stehen, wenn es klemmt.

Die Pflege ist eine Sache, welche schnell anlaufen muss, manchmal innerhalb weniger Tage durchorganisiert sein muss, um dann vielleicht Jahre durchgeführt zu werden. Ein
Pflegedienst aus Polen kann natürlich nicht noch diese Stunde bei Ihnen beginnen, jedoch schaffen wir das im Notfall binnen 3 Tagen.

Auch wenn es zeitlich schnell gehen muss, wir werden alles versuchen, Ihren Anforderungen zu genügen.

Durch unsere guten Verbindungen mit sehr vielen Anbietern, dem Pflegedienst aus Polen mit Pflegepersonal oder Haushälterin zur Seniorenbetreuung, können wir sehr schnell reagieren und eben aufgrund der Vielzahl der Anbieter der Seniorenbetreuung dauerhaft Sicherheit bieten



































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