"24 STUNDEN BETREUUNG" IM EIGENEN ZUHAUSE
DURCH PFLEGEPERSONAL AUS POLEN

Die Seniorenbetreuung / Krankenbetreuung ist keine Sache von wenigen Tagen
sie verlangt, obwohl sie oft kurzfristig eintritt, langfristige Planung und Sicherheit.
Eine Pflegeagentur in Deutschland, welche Ihnen ein Angebot unterbreitet, sollte in Ihrem Interesse über mehrere Partnerunternehmen
im Ausland verfügen.
Das hat den grund, da ein Vertrag innerhalb der Bedingungen der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union zeitlich
begrenzt abgeschlossen werden darf, das Schlüsselwort in den gesetzlichen Bedingungen lautet "vorübergehend".
Hierzu gilt das Maximum 12 Monate, danach muss ein Vertrag "VORÜBERGEHEN", d.h. beendet und komplett neu abgeschlossen werden.
Wie bei allen Aspekten dieses Rechtsgebietes ist man sonst sogleich im illegalen Bereich zugange.
Vater Staat versteht wirklich überhaupt keinen Spaß mit diesen Rechtsgebieten, auch kaum Einsehen, Schlagworte wie hart und unerbittlich sind hier eher zutreffend.
Wir haben erreicht, dass ein erneuter Vertrag mit dem gleichen ausländischen
Unternehmen nach Ablauf dieser begrenzten Zeit wieder möglich ist, erneut jedoch auf wieder begrenzte Zeit.
Die bei Ihnen eingesetzte Mitarbeiterin des Unternehmens muss jedoch zwingend ausreisen, die Auslandsentsendung wird beendet, E101 und Auslandsversichertenkarte
eingezogen und sie muss
in Polen verbleiben - für einen Zeitraum von 2 Monaten. Dann kann sie erneut eingesetzt und zu Ihnen entsandt werden.
Diese Unterbrechung ist leider zwingend. Wir werden Ihnen diese Unterbrechung durch den zeitweisen Einsatz einer Ersatzkraft ausgleichen helfen,
auch hier haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, zu wählen.
Wir haben viele Anfragen von Menschen, welche herzlich und fest verbunden sind mit der jetzt eingesetzten Betreuerin und diese auch behalten möchten. Es ist
jedoch im Sinne einer legalen Handhabung unerlässlich, dass diese Unterbrechung durchgeführt wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir
auf diese Unterbrechung bestehen werden, es geschieht zum Schutz aller Beteiligten, Ihnen, der Betreuerin, dem ausländischen Unternehmen und uns.
Wer in diesem Bereich legal arbeitet, dem wird von Seiten einer gewissen Interessengruppe,
welche die Senioren lieber verpflichtet sehen würde, sich ohne Ausnahme in Pflegeheimen zu versammeln, gerne angegriffen und es wird mit einigen Mitteln versucht, die
Legalität in Zweifel zu ziehen.
Aus diesem Grund fanden auf Drängen dieser Interessengruppe und einige ihrer einflussreichen Vertreter
bereits Kontrollen statt und es ist nur eine Frage der Zeit, wann die nächste Kontrolle ins Haus steht.
Bitte haben Sie darum Verständnis, dass hierbei keine Ausnahmen durchgeführt werden.
Wir haben menschlich für Ihren Wunsch absolut und ohne jede Einschränkung vollstes Verständnis, eine liebgewonnene und bewährte Betreuerin
nicht zu verlieren, auch nicht mal für nur 2 Monate, es gibt jedoch Personen, für die dieses Vertändnis nicht gilt und andere, die
dieses Verständnis nicht haben dürfen.
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"24 STUNDEN PFLEGE" DURCH PFLEGEPERSONAL
AUS POLEN IN IHREM ZUHAUSE
Wenn es nicht funktioniert .....
Allein schon aus diesem Grund sollten Sie von Direktabschlüssen mit Unternehmen aus den neuen EU-Saaten absehen, ein solches Unternehmen
kann Sie logischer Weise nicht mit einem Anschlussvertrag, d.h. nicht zukunftsorientiert und gesichert versorgen und wenn irgend etwas schief läuft, stehen Sie
wieder alleine da.
Wir haben es mit Menschen zu tun und es ist unsere Aufgabe, nicht nur fachlich, sondern auch menschlich passendes Personal für jeden Einzelfall speziell zu finden.
Natürlich kann es auch einmal vorkommen, dass sie Menschen, die zusammen leben sollen, nicht so ganz auf Anhieb mögen. In solchen Fällen ist ein reibungsloser
Austausch notwendig.
Nur kann es dann sein, dass der gleiche ausländische Dienstleister eben nicht sofort mit adäquatem Ersatz dienen kann.
Eine Pflegeagentur für osteuropäische Pflege sollte demnach über mehrere ausländische Partner verfügen.
Alle diese osteuropäischen Pflegedienste sollten auf gleiche Weise
Arbeiten und sich möglichst im selben Preissegment bewegen, um eine Leistung gesichert langfristig gewährleisten und bei Erforderlichkeit
nahtlos auch zu anderen Dienstleistern wechseln zu können.
Es bringt Ihnen sicherlich nicht viel, so man ihnen nach vertragsablauf oder im Falle Ihrer Unzufriedenheit weiterführend nur
andere Dienstleister mit anderen Bedingungen und anderen Preisen,
oder dann weit grenzwertiger, scheinselbstständige Schwarzarbeiterinnen vermitteln kann.
Viele Anbieter weichen sogleich oder nach Ablauf eines Jahres auf "selbstständige Pflegepersonen" aus,
da man lediglich über einen Partner verfügt, oder jedoch gar keinen Partner hat.
Unsere Partner:
Wir haben derzeit über 30 Partner in Polen. Sie alle arbeiten im selben Preissegement, mit genau den gleichen und durch uns genormten Verträgen und vor allem
zu den gleichen Bedingungen und Konditionen für Sie.
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"24 Stunden
Betreuung"
Gehen Sie doch mal zum Zoll,
und legen Sie dort alle Ihre vorliegenden Angebote betreffend Ihres Interesses für eine Pflegekraft, Haushaltshilfe oder
Seniorenbetreuerin zur Einsicht und Prüfung vor. Es gibt kaum eine sicherere
Methode, die Legaität zu prüfen, als die zu Fragen, welche letztlich bei illegalem Tun durchzugreifen haben.
Zuständig ist Ihr Hauptzollamt, Abteilung Schwarzarbeit.
Hier trennt sich die Spreu vom Weizen.
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